Verordnung aus dem letzten Jahrtausend
Am 7. Februar 1995 – also im letzten Jahrtausend – wurde von einigen Beamten des Landes Niederösterreich in einem Gesprächsprotokoll festgehalten, welche Anforderungen für den Betrieb einer Tierrettung in Niederösterreich erfüllt werden müssen.
Unter anderem heißt es in diesem Gesprächsprotokoll auf Seite 2, „Es müssen mindestens zwei Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die auch zum Transport von verletztem Großvieh geeignet sind.„
Praxisfremde Vorgaben
Diese Anforderung entbehrt jeglicher Sinnhaftigkeit und sachlicher Rechtfertigung. Durch diese Forderung wird eine aus Spendengeldern und ehrenamtlich betriebene Tierrettung wirtschaftlich verunmöglicht.
Verantwortlicher weist Verantwortung von sich
Zahlreiche Versuche mit den Verantwortlichen in der Landesregierung in Kontakt zu treten und gemeinsam sinnvolle Anforderungen für den Betrieb einer Tierrettung zu definieren sind leider fehlgeschlagen.
Nach wie vor streitet der zuständige Landesrat Udo Landbauer jegliche Verantwortung und Zuständigkeit in dieser Frage ab. Konsequent versucht er die Verantwortung an seine Mitarbeiterin, die in Niederösterreich für den Tierschutz zuständige Landesrätin Susanne Rosenkranz, abzuschieben.
Von Fr. Rosenkranz, welche sich in ihrer Funktion als Tierschutz-Landesrätin mehr als alle anderen für den Tierschutz einsetzen sollte, wird konsequent darauf verwiesen, dass sie eine flächendeckende Tierrettung für nicht finanzierbar hält – obwohl das Land Niederösterreich hier keinerlei Beitrag leisten würde – und dass „Blaulichtgenehmigungen insgesamt restriktiv gehandhabt werden und in erster Linie den großen Blaulichtorganisationen vorbehalten bleiben sollen„. Warum in Niederösterreich dann sogar Kehrmaschinen eines privaten Unternehmens mit Blaulicht fahren dürfen, konnte Fr. Rosenkranz bisher nicht beantworten.
Das konsequente Abstreiten von Verantwortung, sowie die „Begründungen“ der Ablehnung der verantwortlichen PolitikerInnen der Landesregierung zeigen leider sehr deutlich, dass diese Personen weder das Leid der Tiere kümmert, noch die meist ehrenamtliche Arbeit all jener, die Tieren helfen wollen, etwas wert ist.
Wir wollen die Situation verbessern
Wir, das sind mittlerweile tausende Privatpersonen, Vereine, aber auch PolitikerInnen, die nicht nur an längst veralteten Regelungen festhalten, sondern etwas zum Besseren ändern wollen, setzen uns dafür ein, dass in Niederösterreich auch eine Tierrettung aufgebaut werden kann – in anderen Bundesländern sind solche Organisationen – teils schon seit Jahrzehnten – erfolgreich im Einsatz!
Fakten, FAQs und Mythen
Fact-Box
Bereits 1984 hielt das Bundesministerium für Verkehr in einem Schreiben an alle Landeshauptleute fest, dass Tiere nicht mehr als bloße Sache anzusehen, sondern deren Leben, Gesundheit und körperliche Integrität – ähnlich der des Menschen – als „schutzwürdiges Rechtsgut“ anzuerkennen und dementsprechend unter qualifizierten Schutz zu stellen ist. Daraus ergibt sich, dass das, für die Genehmigung von Sondersignalanlagen (Blaulicht und Folgetonhorn) erforderliche „öffentliche Interesse“ einer Tierrettung gegeben ist und entsprechende Anträge zwar streng, nicht aber in verhindernder Weise zu prüfen sind. [Quelle: Schreiben ZI 99.590/1-IV/7/84 des Bundesministeriums für Verkehr vom 4.5.1984]
1995 legte das Land Niederösterreich Richtlinien für die Genehmigung von Sondersignalanlagen für Tierrettungen fest. Gleich als erste Anforderung, wird vom Land Niederösterreich die Vorhaltung von zwei, für den Transport von verletztem Großvieh geeigneten Fahrzeugen gefordert. Dies ohne jede fachliche oder sachliche Begründung bzw. Notwendigkeit, womit seither nicht nur der Aufbau einer effizienten und sinnvollen Tierrettung proaktiv verhindert, sondern auch der Vorgabe des Verkehrsministeriums, zuwidergehandelt wird. [Quelle: Protokoll I/7-A-102/154-2 des Amts der NÖ Landesregierung vom 7.2.1995) Bis heute weicht das Land weder von dieser Forderung ab, noch konnte diese bisher in sachlich nachvollziehbarer Weise begründet werden.
Funktionieren Tierrettungsorganisationen überhaupt?
Ja, verlässt man Niederösterreich und sieht sich die Situation in anderen Bundesländern an, stellt man sehr rasch fest, dass andere Bundesländer Tierrettungen selbst betreiben (z.B. Wien, MA 60 für Haustiere, MA49 für Wildtiere) oder private Vereine unterstützen (z.B. „Österreichische Tierrettung“ (Salzburg), “Tierrettung Oberösterreich“, Tierärztenotdienst Graz, etc.). Die Organisationen sind teils seit Jahrzehnten im Einsatz, um das Leiden von schwer verletzten oder erkrankten Tieren möglichst gering zu halten. Die Zusammenarbeit mit anderen Einsatzorganisationen wie insbesondere der lokalen Feuerwehren und der Polizei hat sich dort schon lange bewährt.
Wie geht Niederösterreich mit Tieren in Not um?
Niederösterreich betreibt zwar seit einigen Jahren die „Tierschutz-Hotline“. Diese kann bei allgemeinen Anfragen telefonische Hilfestellung leisten. Wird beispielsweise ein Jungvogel am Boden gefunden, kann meist telefonisch abgeklärt werden, ob hier eingeschritten werden muss oder nicht. Gegebenenfalls können weitere Ansprechpartner (z.B. für aufgefundene Igel, etc.) genannt werden. Bei tatsächlichen Notfällen, wie z.B. einem schwer verletzten Tier, kann die Hotline allerdings auch nur mit einer Liste von möglicherweise erreichbaren Tierärzten helfen. Das zeitraubende Durchtelefonieren der Liste bleibt allerdings beim Besitzer bzw. Finder, ebenso wie die Frage, wie das schwer verletzte und möglicherweise nicht angreifbare Tier in weiterer Folge zu einem geeigneten Arzt transportiert werden soll. Genau hier würde eine professionelle Tierrettung ansetzen.
Die verantwortliche Tierschutz-Landesrätin Susanne Rosenkranz hat zuletzt in einem Interview auf die Frage, wer in Niederösterreich beispielsweise einem schwer verletzten Tier hilft, lediglich auf die „bewährte Zusammenarbeit mit der Jägerschaft“ verwiesen. Gemeint ist damit, dass verletzte Wildtiere vom zuständigen Jäger „erlöst“ (also in aller Regel erschossen), werden.
Wer bei verletzten oder erkrankten Haustieren hilf, lies die Tierschutz-Landesrätin offen. In der Praxis ist es leider so, dass es für Haustiere in Niederösterreich nach wie vor keine sinnvolle Lösung gibt.
Dies nicht, weil es nicht ginge – in anderen Bundesländern ist es ja auch möglich – sondern ausschließlich, weil die verantwortlichen PolitikerInnen sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben und sich hinter einer Verordnung aus dem letzten Jahrtausend verstecken, die ganz einfach zu ändern wäre.
Das Land kann sich eine Tierrettung nicht leisten?
Von der verantwortlichen Tierschutz-Landesrätin Susanne Rosenkranz wurde den Medien gegenüber bereits mehrfach ausgeführt, dass das Land sich eine Tierrettung nicht leisten kann (oder möchte). Anders als von Ihr vermutet, würde eine Tierrettung, wie wir sie vorschlagen, privat aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziert, würde dem Land Niederösterreich also keinen Cent kosten. Selbstverständlich wäre es großartig, wenn es vom Land eine Förderung gäbe, insbesondere um jene Tiere, die keinen Besitzer haben, auch bestmöglich versorgen zu können. In den letzten Jahren war das Land NÖ bei Ausgaben für den Tierschutz allerdings sehr zurückhaltend. 2024 wurden lt. offiziellem Rechnungsabschluss 1,2 Millionen Euro für „Tierschutzorganisationen“ ausgegeben – das sind gerade einmal 0,70 Euro pro Einwohner und Jahr (!) (ca. 1,7 Millionen Einwohner).
Auch wenn also nicht von einer Kostenbeteiligung des Landes auszugehen ist, zeigen Beispiele in anderen Bundesländern, dass eine private Finanzierung durch Tierfreunde und Tierbesitzer, sowie ein hoher ehrenamtlicher Anteil an Tierrettern, durchaus ausreichend für den Betrieb einer professionellen Tierrettung ist.
Eine Tierrettung entlastet andere Einsatzorganisationen, wie insbesondere Polizei und Feuerwehr indem sie Einsätze entweder gänzlich übernimmt oder die Einsatzzeit der anderen Einsatzorganisationen bei Tierrettungen deutlich reduziert. So werden dem Land eigentlich sogar Kosten gespart und die BOS-Organisationen stehen rascher wieder für andere Einsätze zur Verfügung.
Fährt die Tierrettung dann mit Blaulicht Katzen vom Baum „retten“?
Nein, für „nicht lebensbedrohende Szenarien“ gibt es zum Einen andere Möglichkeiten der Unterstützung, zum Anderen fährt eine Tierrettung nicht automatisch jeden Einsatz mit Blaulicht. So wie bei den Rettungsdiensten für uns Menschen wird auch hier auf Basis der Informationen, die der Alarmierende angibt, eine Priorität festgelegt und demzufolge mit oder ohne Blaulicht zum Einsatzort gefahren.
Was sind dann typische Einsätze, wo eine Tierrettung Blaulicht braucht?
Vor allem zeitkritische Einsätze, also solche Einsätze, wo ein Tier z.B. aufgrund einer schweren Verletzung viel Blut verliert, unter starken Schmerzen leidet oder aufgrund einer schweren Erkrankung, beispielsweise akuter Atemnot, dringend Hilfe benötigt.
Solche Beispiele erleben wir fast täglich, hier ein paar:
- Ein Hund kommt beim Spielen unter den Rasenmäher und trennt sich einen Teil der Pfote ab. Eine starke arterielle Blutung ist absolut lebensgefährlich und gehört sofort fachmännisch versorgt.
- Eine Katze wird (vermutlich von einem Auto) angefahren. Schwerste innere Verletzungen, wie innere Blutungen, Zwerchfell-Riss, Beckenbruch, etc. gehören rasch operiert, die Katze braucht dringend Sauerstoff und selbstverständlich Schmerzmedikation. Bei der Rettung und dem Transport ist großes Augenmerk darauf zu legen, nicht noch weiteren Schaden, beispielsweise bei offenen Brüchen, anzurichten, was Übung und eine gute Ausbildung des Retters, oft auch spezielle Schienungsmaterialen voraussetzt.
- Ein Hund bricht beim Spazieren plötzlich zusammen, weil ein Tumor geplatzt ist. Eine starke innere Blutung gehört sofort medizinisch versorgt.
Manchmal geht es aber nicht nur darum, rasch qualifizierte Hilfe leisten zu können. Beispielsweise bei Einsätzen im hochrangigen Straßennetz, ist die Absicherung einer Einsatzstelle mit Blaulicht ein ganz erheblicher Sicherheitsfaktor für die agierenden Einsatzkräfte. Ein Fahrzeug, das mit Warnblickanlage am Straßenrand steht, wird vom nachfolgenden Verkehr ganz anders wahrgenommen als ein Fahrzeug mit Blaulicht. Es geht bei solchen Einsätzen auch um die Gesundheit und das Leben der – oft ehrenamtlichen – Helfer!
Viele Einsatzstellen können mit Zivilfahrzeugen (legal) nicht erreicht werden. Das fängt bei allgemeinen Fahrverboten auf Feldwegen an, geht über das Befahren von z.B. Treppelwegen entlang der Donau, bis hin zum Befahren von Fußgängerzonen im urbanen Kerngebiet. Für Einsatzfahrzeuge – und das ist ein Fahrzeug, wenn es eine Sondersignalanlage führen darf – gelten solche Fahrverbote im Einsatzfall in aller Regel nicht.
Fazit
Es wäre vieles möglich. Sehr viel Tierleid könnte vermieden oder zumindest deutlich verkürzt werden.
Für Tier-Besitzer oder Finder stellen Notfälle mit schwer verletzten oder akut erkrankten Tieren absolute Ausnahmesituationen dar. Bei dem Patienten handelt es sich nicht bloß um „ein Tier“, sondern oft um ein Familienmitglied. Starke Schmerzen und eventuell sogar Todesangst hat es aber unabhängig davon, ob es ein Haus- oder Wildtier ist. In so einer Situation Patient zu sein, ist für uns Menschen schlimm – für Tiere ebenso! Auch wenn Tiere Angst, Schmerz und Panik mitunter weit weniger deutlich zeigen und vor allem nicht so artikulieren können, wie wir Menschen, heißt es nicht, dass sie diese nicht ebenso verspüren.
Wenn in so einem Fall dann die einzige „Lösung“ der verantwortlichen Stellen darin liegt, einen Jäger anzurufen, der den Patienten dann erschießt, empfinde ich das als fehlende Empathie bei den verantwortlichen PolitikerInnen. Unverständlicher ist auch, dass diese ihre blockierende Haltung und das gegenseitige Zuweisen der Verantwortung auch noch mit „Argumenten“ begründen, die eigentlich gar nicht stimmen bzw. keinen Realitätsbezug haben.
Tiere – Wildtiere ebenso wie Haustiere – haben leider keine Wählerstimme, was sich in der Priorisierung von Tierschutz-Agenden in der Tagespolitik leider mehr als deutlich zeigt. Geben Sie den Tieren daher Ihre Stimme. Unterstützen Sie die Petition „Freie Fahrt für Tierretter“ https://www.tmzt.at/freie_fahrt_fuer_tierretter/, sprechen Sie Ihre politische Vertretung (Gemeinderat, BürgermeisterIn, etc.) auf die Problematik an und zeigen Sie damit, dass auch Tierschutz ein Thema ist, das die Menschen (und damit die WählerInnen) im Land interessiert.